JOBRAD
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Weitere Informationen auf Jobrad.org.
Allgemein
Ja! Ihr JobRad dürfen Sie sowohl betrieblich als auch privat fahren. Es ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er es wünscht, Vorgaben machen.
Bei der Gehaltsumwandlung entscheiden sich Beschäftigte, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads) zu erhalten. Der Sachbezug in Form der Nutzungsüberlassung wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt.
Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Gravel-Bike oder E-Bike – jedes Rad kann ein JobRad sein!
Nein, Fahrradanhänger sind bei einem JobRad-Leasing nicht zugelassen.