JOBRAD

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Weitere Informationen auf Jobrad.org

Allgemein

Darf man ein JobRad auch privat nutzen?

Ja! Ihr JobRad dürfen Sie sowohl betrieblich als auch privat fahren. Es ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er es wünscht, Vorgaben machen.

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Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung entscheiden sich Beschäftigte, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads) zu erhalten. Der Sachbezug in Form der Nutzungsüberlassung wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt.

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Welche Fahrräder sind bei JobRad möglich?

Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Gravel-Bike oder E-Bike – jedes Rad kann ein JobRad sein!

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Kann ich auch einen Anhänger, wie den Singletrailer II oder Mule über JobRad leasen?

Nein, Fahrradanhänger sind bei einem JobRad-Leasing nicht zugelassen.

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